Bestell-Hotline +49 (0)731 - 9 277 277 Mo-Do 08:00 - 17:00 Uhr, Fr 08:00 - 15:00 Uhr (CET)

AGB

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Inland)

 

1. Allgemeines

Diese allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) ersetzen alle früheren allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen können wir nur anerkennen, wenn wir die anderslautenden Bedingungen schriftlich mit dem Käufer vereinbart haben. Unsere AGB gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bestimmungen an den Käufer vorbehaltlos geliefert wird.

 

2. Zeichnungen und Beschreibungen

Stellt eine der Vertragsparteien Zeichnungen, Skizzen oder technische Beschreibungen über den Liefergegenstand oder dessen Herstellung zur Verfügung, bleiben diese Eigentum der vorlegenden Partei. Die empfangende Partei darf diese nur zu dem vereinbarten Zweck nutzen. Sofern zur Erfüllung des Vertrages technische Dokumente an Dritte ausgehändigt werden müssen, ist vorher die Zustimmung der vorlegenden Partei einzuholen, und die dritte Partei im Sinne von Punkt 2. zur Vertraulichkeit zu verpflichten.

 

3. Angebote

Unsere Angebote sind stets freibleibend, und nur verbindlich, wenn wir ausdrücklich ein bindendes Angebot abgegeben haben. Wir behalten uns einen Zwischenverkauf sowie Änderungen in Technik, Aussehen oder Zusammensetzung der Produkte vor. Angebote sind nur im gesamten Umfang gültig. Durch Teilbestellungen wird das Angebot ungültig.

 

4. Preise

Mit Erscheinen neuer Preislisten werden alle vorherigen ungültig. Alle Preise verstehen sich netto, ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ausschließlich der Versand- und Verpackungskosten. Mengenpreise gelten jeweils nur für einen Artikel in einer bestimmten Ausführung. Wir behalten uns das Recht vor, die Gestaltung der Preise, Rabatte oder Boni auch vor dem Erscheinen neuer Preislisten den aktuellen Notwendigkeiten anzupassen. Die Preise für edelmetallhaltige Produkte können von uns jederzeit widerrufen werden.

 

5. Lieferung

Lieferfristen oder -termine bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Eine vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum vereinbarten Termin unser Werk verlassen hat, oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Verzögert sich die Lieferung durch höhere Gewalt oder durch ein Handeln oder Unterlassen des Bestellers, wozu auch die Einstellung der Vertragsleistung nach Ziffer 9. „Zahlungsrückstand“ und Ziffer 6. zählt, so wird eine den Umständen angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt. Beispiele für höhere Gewalt sind: Arbeitskonflikte und alle von den Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Brand, kriegerische Auseinandersetzungen, Krieg, allgemeine Mobilmachung, Aufstand, Beschlagnahme, Embargo, gravierende Transportstörungen, Einschränkungen des Rohmaterial- und Energieverbrauchs sowie fehlerhafte oder verzögerte Lieferungen durch Subunternehmer aufgrund höherer Gewalt. Auf Verlangen des Kunden erklären wir, zu welchem Termin wir liefern werden oder ob wir vom Vertrag zurücktreten. Bei Vertragsrücktritt unsererseits aufgrund von unter Ziffer 5 genannten Gründen sind Schadensersatzansprüche seitens des Kunden ausgeschlossen. Ansprüche gegen uns im Hinblick auf Verzögerung der Lieferung sind ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt. Bestellungen können in Teilmengen geliefert werden, welche gesondert zu bezahlen sind. Aufgrund verzögerter Bezahlungen können wir die folgenden Teillieferungen aussetzen. Bestellungen aufgrund eines Abrufauftrages müssen in angemessener Frist bei uns eingehen. Werden Abrufe nicht innerhalb der vereinbarten Frist eingehalten, so können wir nach einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wobei wir uns Schadensersatzansprüche vorbehalten. Ist die Zahlungsfähigkeit des Bestellers zweifelhaft, insbesondere aufgrund von Zahlungsverzug, so behalten wir uns vor, ohne Schadensersatz vom Vertrag zurückzutreten.

 

6. Vorhersehbare Nichterfüllung

Jede Partei hat das Recht, auch unabhängig von anderslautenden Regelungen in diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die Erfüllung ihrer Pflichten einzustellen, wenn sich aus den Umständen zweifelsfrei ergibt, daß die andere Partei ihre Pflichten nicht erfüllen können wird. Diejenige Partei, welche die Erfüllung ihrer Pflichten einstellt, hat die andere Partei unverzüglich und schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.

 

7. Annahmeverzug, Rücksendungen

Nimmt der Kunde die Ware aus einem Grund, der nicht auf uns zurückzuführen ist, nicht an, so behalten wir uns einen Schadensersatzanspruch bis zur maximalen Höhe des Kaufpreises vor. Verkaufte Waren werden von uns grundsätzlich nicht umgetauscht oder zurückgenommen. Falls in einem von uns vorher schriftlich bestätigten Ausnahmefall fabrikfrische und originalverpackte Ware zurückgenommen wird, erfolgt die Gutschrift in Höhe des Warenwertes zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung, jedoch abzüglich einer Aufwandsentschädigung von 10% des Warenwertes, mindestens jedoch € 15,00.
Bei edelmetallhaltigen Produkten wird als Rechnungswert entweder der in Rechnung gestellte Preis oder der am Rücknahmetag gültige Depot-Einkaufspreis zugrunde gelegt, je nachdem welcher der Preise der niedrigere ist. Waren, die speziell für den Kunden nach dessen Angaben hergestellt wurden, sind vom Umtausch ausgeschlossen. Rücksendungen müssen frachtfrei erfolgen.

 

8. Transport und Gefahrübergang

Der Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden und wird nur auf Wunsch und zu Lasten des Kunden versichert. Für Lieferungen ins Ausland werden individuelle Bedingungen schriftlich vereinbart.

 

9. Zahlung

Für Kleinstaufträge unter € 100,00 berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen rein netto, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto zahlbar. Für Lieferungen ins Ausland werden individuelle Bedingungen schriftlich vereinbart.
Ungeachtet des verwendeten Zahlungsmittels gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der volle Rechnungsbetrag unwiderruflich auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Bei Zahlung gehen alle anfallenden Spesen (insbesondere Einzugsgebühren, Diskont- und sonstige Bankspesen) zu Lasten des Kunden. Zahlung mit Scheck bedarf gesonderter Vereinbarung. Zahlung per Wechsel ist nicht möglich.
Zahlungsrückstand:
Ist der Kunde schuldhaft mit seinen Zahlungen im Rückstand, so werden wir ab dem Tag der Fälligkeit Verzugszinsen fordern. Die effektiven jährlichen Verzugszinsen richten sich nach der Zinshöhe für kurzfristige Kredite, betragen aber mindestens 3 Prozentpunkte über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

 

10. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus bisherigen Verträgen unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, über die gelieferten Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Er darf sie nicht verpfänden oder zur Sicherheit an Dritte übereignen.
Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware an Dritte, so tritt er zum Zeitpunkt der Veräußerung seine Forderungen an uns ab. Bei Zwangsvollstreckungen oder sonstiger Eingriffe Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu unterrichten. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns. Wir gelten als Hersteller ohne weitere Verpflichtung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen durch Verarbeitung verbunden oder vermischt, so überträgt uns der Kunde schon zum Zeitpunkt der Verarbeitung ein Miteigentum an der von ihm hergestellten Sache, und zwar im Verhältnis des Wer- tes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren. Der Kunde hat Sachen, an welchen wir ein Miteigentum haben, ordnungsgemäß zu verwahren und zu versichern. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden oder eingeräumten Sicherheiten freizugeben, soweit sie unsere entgegenstehenden Forderungen im Wert mehr als 20% übersteigen.

 

11. Mängelrügen, Schäden

Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltene Ware unverzüglich auf Schäden oder Mängel zu untersuchen und erkennbare Mängel uns unverzüglich mitzuteilen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Ware als fehlerfrei angenommen. Die Rüge muß den Mangel beschreiben.
Reklamierte Waren dürfen nur nach unserer Zustimmung zu- rückgesandt werden. Soweit der Mangel von uns zu vertreten ist, werden wir den Mangel für den Kunden kostenlos durch Reparatur oder Ersatzlieferung beseitigen. Bleiben beide Möglichkeiten erfolglos, oder würde die Beseitigung des Mangels unangemessen lange dauern, so kann der Kunde Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

12. Gewährleistung

Technische Empfehlungen, die von uns für Erzeugnisse gegeben werden, entbinden den Anwender nicht von der Pflicht, zu prüfen, ob das Produkt für seine spezielle Anwendung geeignet oder für seine spezielle Anwendung anders als empfohlen zu verarbeiten ist. Auftretende Mängel, die nachweisbar auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind, werden von uns kostenlos beseitigt.
Von der Gewährleistung sind ausgenommen:

  • a) Schäden aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs;
  • b) Schäden durch Nichtbeachten der Bedienungsanleitung und Schäden durch fahrlässige Behandlung oder Mißbrauch;
  • c) Schäden durch Eingriffe von Personen, die von uns nicht dazu ermächtigt sind;
  • d) Schäden oder Mängel die auf vom Kunden beigestellten

Materialien oder einer vom Kunden vorgeschriebenen Konstruktion beruhen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden, sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftungsbeschränkung gilt außerdem nicht in den Fällen, in denen nach dem Podukthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezwecken sollte, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.

 

13. Reparaturbedingungen

Reparaturen werden grundsätzlich in unserem Werk vorgenommen. Die Anlieferung muß frachtfrei erfolgen. Arbeitszeiten werden nach Stundenaufstellung, Ersatzteile nach Preisliste in Rechnung gestellt. Der Rücktransport erfolgt zu Lasten und auf Gefahr des Kunden und wird nur auf dessen Wunsch versichert. Wird für eine Reparatur ein Kostenvoranschlag verlangt, berechnen wir einen Kostenaufwand in Höhe von € 30,00 der bei Durchführung der Reparatur entfällt.

 

14. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Alle Verträge unterliegen deutschem Recht. Wir schließen die Anwendung des Wiener UN-Kaufrechts CISG ausdrücklich aus. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Ulm (Donau). Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird für Vollkaufleute Ulm (Donau) vereinbart.

 

15. Wirksamkeit des Vertrages

Bei Nichtigkeit einer oder mehrerer vorstehender Bestimmungen wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die nichtigen Bestimmungen sind so umzudeuten, daß die ursprüngliche erkennbare Absicht beibehalten bleibt.